Kosten und Abrechnung

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen unserer Praxis können durch Ihre private Krankenversicherung sowie die Beihilfe übernommen werden.

Da der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Tarifbedingungen ist, erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle.

Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Man unterscheidet zwischen Praxen mit Kassensitz und Privatpraxen, wie unserer Praxis. Eine Praxis mit Kassensitz kann das Honorar für Ihre Therapie direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Da der Beginn einer Psychotherapie in einer Praxis mit Kassensitz oft mit langer Wartezeit verbunden ist, kann ein Antrag auf Kostenerstattung eine Alternative sein: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Psychotherapeuten in Privatpraxen einem gesetzlich Versicherten Therapie anbieten. Die Kosten hierfür kann der Versicherte dann von seiner Krankenkasse erstattet bekommen. Dies ist in § 13 Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches geregelt. Dieser verpflichtet Krankenkassen dazu, die gesamte Höhe der Therapiekosten für die Behandlung ihres Versicherten zu übernehmen, wenn dieser innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen geeigneten Therapieplatz findet.

Um die Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, verlangt diese einen Antrag auf „Kostenerstattung“. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter folgendem Link der Bundespsychotherapeutenkammer:

http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf

Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen, z.B. wenn eine Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenversicherung ausgeschlossen ist. Selbstzahler stellen keinen Antrag auf Kostenerstattung und benötigen damit keinen Bericht, der eine psychische Erkrankung benennt. Dieser Weg wird häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung planen.

Das Beratungs- und Coachingangebot richtet sich ebenfalls an Selbstzahler, da diese Leistungen nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen zählen.

Auch hier erfolgt die Abrechnung entsprechend der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Versicherte der DRV Bund

Nach Verordnung des Arztes oder des Therapeuten in der psychosomatischen Rehabilitationsklinik übernimmt die DRV Bund für ihre Versicherten die Kosten für das Nachsorgeangebot „Curriculum Hannover“ in einem Umfang von 2 Einzel- und 25 Gruppensitzungen.